Anhang
Vorbemerkung
Die REWAG REGENSBURGER ENERGIE- UND WASSERVERSORGUNG AG & CO KG (REWAG KG) hat bis zum 31.12.2020 ihr Versorgungsnetz für Elektrizität im Rahmen eines Betriebspachtvertrages der Regensburg Netz GmbH überlassen. Die Regensburg Netz GmbH ist ein 100%iges Tochterunternehmen der REWAG KG. Am 15.11.2021 mit Nachtrag vom 16.11.2021 wurde zwischen der REWAG KG und der Regensburg Netz GmbH ein Ausgliederungs- und Übernahmevertrag geschlossen. In diesem wurde vereinbart, dass das ausschließlich dem Stromnetzbetrieb dienende Anlagevermögen eigentumsrechtlich von der REWAG KG im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf die Regensburg Netz GmbH zu Buchwerten übertragen wird. Ausgegliedert und übertragen zu Buchwerten werden ebenfalls die mit dem Vermögensübergang verbundenen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen. Unabhängig davon werden gleichzeitig die Anstellungsverhältnisse von 50 Mitarbeitern der REWAG KG einschließlich der damit verbundenen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen auf die Regensburg Netz GmbH übertragen. Die Ausgliederung und Übertragung erfolgt zum Ausgliederungsstichtag 31.12.2020; ab 01.01.2021 gelten die auf die übertragenen Aktiva und Passiva bezogenen Handlungen jeweils als für Rechnung der Regensburg Netz GmbH vorgenommen.
Die Werte im Jahresabschluss 2021 sind mit den entsprechenden Vorjahreszahlen teilweise nur eingeschränkt vergleichbar; die Bilanz wurde um eine Zusatzspalte erweitert, in welcher die Vorjahreszahlen ergänzt um die Werte der Ausgliederung/Übernahme dargestellt sind.
Allgemeine Angaben
Die REWAG REGENSBURGER ENERGIE- UND WASSERVERSORGUNG AG & CO KG hat ihren Sitz in Regensburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Regensburg unter der Firmennummer HRA 4236. Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft ist die Komplementärin, die REGENSBURGER ENERGIE- UND WASSERVERSORGUNG AG, Regensburg, vertreten durch den Vorstand. Das gezeichnete Kapital der persönlich haftenden Gesellschafterin beträgt 1.584 T€; die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen betragen 1.188 T€.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des Energiewirtschaftsgesetzes aufgestellt. Er umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt.
In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden einzelne Posten zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und Klarheit der Darstellung zusammengefasst. Ein gesonderter Ausweis bzw. eine detaillierte Erläuterung erfolgt bei den Angaben zur Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich der nach § 253 Abs. 3 HGB notwendigen Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer (2 bis 41 Jahre). Bei Zugängen wird die Abschreibung zeitanteilig für den Monat der Anschaffung und die folgenden Monate vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der nach § 253 Abs. 3 HGB notwendigen Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die Pflichtbestandteile nach § 255 Abs. 2 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen größtenteils linear entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Für das restliche Sachanlagevermögen wird gemäß dem unterstellten Werteverzehr ein degressiver Abschreibungssatz angewandt. Auf die lineare Abschreibungsmethode wird übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Bei Zugängen wird die Abschreibung zeitanteilig für den Monat der Anschaffung oder Herstellung und die folgenden Monate vorgenommen.
Die Nutzungsdauern des abnutzbaren Sachanlagevermögens betragen:
grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 2 bis 99 Jahre |
Gewinnungs- und Bezugsanlagen | 3 bis 50 Jahre |
Verteilungsanlagen | 2 bis 60 Jahre |
Maschinen und maschinelle Anlagen | 3 bis 70 Jahre |
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2 bis 50 Jahre |
Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von höchstens netto 800 € in voller Höhe im Jahr des Zugangs aufwandswirksam erfasst.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennbetrag oder – wenn eine dauerhafte Wertminderung vorliegt – mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert aktiviert. Sofern die Gründe für eine frühere außerplanmäßige Abschreibung entfallen sind, werden dem Umfang entsprechend Wertaufholungen vorgenommen. Darlehen für den sozialen Wohnungsbau, die in den Jahren 1952 bis 1954 gemäß § 7c EStG gewährt wurden, sind in Höhe der bestehenden Forderung wertberichtigt; die nach dem 31.12.1954 gewährten Darlehen werden mit ihrem Barwert ausgewiesen.
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu den durchschnittlichen Einstandspreisen unter grundsätzlicher Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Alle wesentlichen erkennbaren Risiken, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer und geminderter Verwendbarkeit ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Vereinfachungsregel nach § 240 Abs. 3 HGB (Bildung eines Festwerts) wird für einen Teil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Anspruch genommen.
Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten, welche die Pflichtbestandteile nach § 255 Abs. 2 HGB umfassen, bilanziert.
Die Waren sind zu den durchschnittlichen Einstandspreisen unter grundsätzlicher Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt.
Die erstmals im Geschäftsjahr 2021 erworbenen Zertifikate im Rahmen des nationalen Emissionshandelssystems sind mit ihren Anschaffungskosten bewertet.
Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nominalbeträgen. Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden vollständig abgeschrieben. Innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Bilanzstichtag abgegrenzte Erlöse aus noch nicht abgelesenem und abgerechnetem Energie- und Wasserverkauf sowie aus noch nicht abgerechneter Netznutzung enthalten. Erhaltene Anzahlungen für Energie- und Wasserlieferungen sowie für Netzentgelte werden von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgesetzt.
Die liquiden Mittel sind zu Nennbeträgen angesetzt.
Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag bilanziert, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Die Differenz zwischen dem Aus- und dem Rückzahlungsbetrag bei der Darlehensfinanzierung wird als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten behandelt und anteilig über die Laufzeit des Darlehens aufgelöst.
Das Eigenkapital wird zu Nennbeträgen ausgewiesen.
Erhobene Baukostenzuschüsse für Hausanschlüsse und Verteilungsanlagen werden – sofern sie nach dem 31.12.2002 vereinnahmt wurden – im Sonderposten für Investitionszuschüsse ausgewiesen und entsprechend dem Abschreibungssatz des Vermögensgegenstandes, für den der Baukostenzuschuss vereinnahmt wurde, erfolgswirksam aufgelöst. Die bis zum 31.12.2002 vereinnahmten Baukostenzuschüsse sind als empfangene Ertragszuschüsse passiviert; die Auflösung erfolgt jährlich mit 5 % der Ursprungsbeträge, letztmals im Geschäftsjahr 2021.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Den versicherungsmathematischen Berechnungen liegen die Richttafeln 2018 G nach Heubeck sowie ein Rententrend von grundsätzlich 2,0 % p. a. (Vorjahr: 2,5 % p. a.) zugrunde. Der Rechnungszins wird gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren ermittelten Wert (zehnjähriger Durchschnitt) angesetzt; zum 31.12.2021 betrug dieser 1,87 % p. a. (Vorjahr: 2,30 % p. a.).
Der Ansatz der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt mit dem Barwert der Verpflichtungen für Aufstockungsleistungen und Erfüllungsrückstände ab Beginn der jeweiligen Altersteilzeitverhältnisse. Den versicherungsmathematischen Berechnungen liegen die Richttafeln 2018 G nach Heubeck sowie ein Einkommenstrend von grundsätzlich 2,0 % p. a. (Vorjahr: 2,5 % p. a.) zugrunde. Eine Fluktuationsrate wird nicht berücksichtigt. Der Rechnungszins wird gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren ermittelten Wert (siebenjähriger Durchschnitt) angesetzt (zum 31.12.2021 betrug dieser 1,35 % p. a.; Vorjahr: 1,60 % p. a.).
Wertguthaben aus Altersteilzeitverhältnissen werden gemäß den Vorschriften zur gesetzlichen Insolvenzsicherung abgesichert. Es handelt sich dabei um saldierungspflichtige Vermögensgegenstände gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Bei langfristig fälligen Personalverpflichtungen wird pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Die Abzinsungszinssätze werden von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Zinsabgrenzungen für Bankkredite werden in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.
Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag bilanziert, soweit sie Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Baukostenzuschüsse für die Nutzung von Lichtwellenleiterfasern werden als passiver Rechnungsabgrenzungsposten behandelt; die Auflösung erfolgt entsprechend der Vertragslaufzeit.
Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente erfolgt zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken bei der Darlehensfinanzierung. Dabei werden Bewertungseinheiten gebildet.
Gegeneinander aufrechenbare Forderungen und Verbindlichkeiten – gegenüber denselben Unternehmen und bei nur unwesentlich voneinander abweichenden Fälligkeiten – werden saldiert.
Angaben zur Bilanz
Die einzelnen Posten des Anlagevermögens haben sich im Jahr 2021 wie folgt entwickelt:
Angaben in T€ | Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | Abschreibungen | Buchwerte | ||||||||||
Stand | Aus-gliederung | Zugänge | Um-buchungen | Abgänge | Stand | Stand | Aus-gliederung | Zugänge | Abgänge | Stand | Stand | Stand | |
01.01.21 | 31.12.21 | 31.01.21 | 31.12.21 | 31.12.21 | 31.12.20 | ||||||||
Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||||||||||
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 43.427 | - 18.868 | 1.381 | 346 | - | 26.286 | 37.009 | - 16.962 | 1.457 | - | 21.504 | 4.782 | 6.418 |
geleistete Anzahlungen | 629 | - | 187 | - 91 | - | 725 | - | - | - | - | - | 725 | 629 |
44.056 | - 18.868 | 1.568 | 255 | - | 27.011 | 37.009 | - 16.962 | 1.457 | - | 21.504 | 5.507 | 7.047 | |
Sachanlagen | |||||||||||||
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 77.294 | - 17.549 | 2.106 | 410 | 3.727 | 58.534 | 35.757 | - 11.660 | 1.209 | 3.562 | 21.744 | 36.790 | 41.537 |
Gewinnungs- und Bezugsanlagen | 143.619 | - 13.923 | 871 | 1.848 | 239 | 132.176 | 78.595 | - 11.653 | 6.578 | 178 | 73.342 | 58.834 | 65.024 |
Verteilungsanlagen | 582.940 | - 194.597 | 7.428 | 2.250 | 2 | 398.019 | 437.147 | - 143.861 | 5.913 | 1 | 299.198 | 98.821 | 145.793 |
Maschinen und maschinelle Anlagen andere Anlagen, | 47.810 | - 63 | 3.415 | 1.158 | 1 | 52.319 | 17.871 | - 31 | 1.744 | 0 | 19.584 | 32.735 | 29.939 |
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 24.349 | - 3.599 | 2.532 | 113 | 1.496 | 21.899 | 20.223 | - 3.164 | 1.692 | 1.471 | 17.280 | 4.619 | 4.126 |
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 11.489 | - 3.383 | 22.330 | - 6.034 | - | 24.402 | - | - | - | - | - | 24.402 | 11.489 |
887.501 | - 233.114 | 38.682 | - 255 | 5.465 | 687.349 | 589.593 | - 170.369 | 17.136 | 5.212 | 431.148 | 256.201 | 297.908 | |
Finanzanlagen | |||||||||||||
Anteile an verbundenen Unternehmen | 12.313 | 37.265 | - | - | - | 49.578 | 376 | - | - | - | 376 | 49.202 | 11.937 |
Ausleihungen an verbundene Unternehmen | - | - | 6.500 | - | - | 6.500 | - | - | - | - | - | 6.500 | - |
Beteiligungen | 8.461 | - | - | - | - | 8.461 | 1.713 | - | - | - | 1.713 | 6.748 | 6.748 |
sonstige Ausleihungen | 64 | - | 1 | - | 3 | 62 | 51 | - | - | 2 | 49 | 13 | 13 |
20.838 | 37.265 | 6.501 | - | 3 | 64.601 | 2.140 | - | - | 2 | 2.138 | 62.463 | 18.698 | |
Gesamt | 952.395 | - 214.717 | 46.751 | - | 5.468 | 778.961 | 628.742 | - 187.331 | 18.593 | 5.214 | 454.790 | 324.171 | 323.653 |
Die Spalten „Ausgliederung“ zeigen den Eigentumsübergang des ausschließlich dem Stromnetzbetrieb dienenden Anlagevermögens von der REWAG KG auf die Regensburg Netz GmbH (siehe Vorbemerkung).
Bei den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sind in der Spalte Zugänge erhaltene Zuschüsse von insgesamt 216 T€ abgesetzt. Sie entfallen mit 86 T€ auf „Gewinnungs- und Bezugsanlagen“, mit 106 T€ auf „Verteilungsanlagen“ sowie mit 24 T€ auf „andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“.
Name und Sitz der Gesellschaft | direkter Anteil | indirekter Anteil am Kapital | Eigenkapital | Ergebnis 2021 |
% | % | T€ | T€ | |
R-KOM Regensburger Telekommunikationsgesellschaft mbH & Co. KG, Regensburg | 55,30 | 6.854 | 1.241 | |
R-KOM Regensburger Telekommunikationsverwaltungsgesellschaft mbH, Regensburg | 55,30 | 143 | 2 | |
REGAS GmbH & Co KG, Regensburg | 50,00 | 7.478 | - 631 | |
REGAS Verwaltungs-GmbH, Regensburg | 50,00 | 108 | 2 | |
RENION Erneuerbare Energien GmbH & Co KG, Regensburg | 100,00 | 60 | - 15 | |
RENION Erneuerbare Energien Verwaltungs-GmbH, Regensburg | 100,00 | 49 | 2 | |
Regensburg Netz GmbH, Regensburg 1) | 100,00 | 37.366 | - 2.167 | |
Stadtwerke Weimar Beteiligungs-GmbH, Weimar 2) | 25,00 | 7.563 | 3.656 | |
Windpark Hohenstein GmbH & Co. KG, Regensburg | 100,00 | 4.576 | 258 | |
Windpark Lindenhardt GmbH & Co. KG, Regensburg | 70,00 | 6.981 | - 39 | |
Windpark Lindenhardt Verwaltungs-GmbH, Regensburg | 70,00 | 32 | 1 | |
G-FIT Gesellschaft für innovative Telekommunikationsdienste mbH & Co. KG, Regensburg 3) | 25,00 | 1.640 | 24 |
1) Mit dieser Gesellschaft besteht ein Gewinnabführungsvertrag; Ergebnis vor Verlustübernahme.
2) Eigenkapital zum 31.12.2020 und Ergebnis 2020 (vor Ausgleichszahlung an die REWAG REGENSBURGER ENERGIE-UND WASSERVERSORGUNG AG & CO KG
und vor Gewinnabführung an einen weiteren Gesellschafter).
3) Eigenkapital zum 31.12.2020 und Ergebnis 2020.
Stand 31.12.2021 | Stand 31.12.2020 | |
T€ | T€ | |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 5.453 | 4.810 |
Unfertige Leistungen | 251 | 337 |
Waren | 88 | 71 |
Emissionszertifikate | 8.912 | - |
Vorräte gesamt | 14.704 | 5.218 |
Stand 31.12.2021 | Stand 31.12.2020 | |
T€ | T€ | |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich erhaltene Anzahlungen für Energie- und Wasserlieferungen sowie für Netzentgelte | 138.828 | 141.941 |
- 94.670 | - 98.158 | |
44.158 | 43.783 | |
Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 10.367 | 5.034 |
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 435 | 38 |
Forderungen gegen die Stadt Regensburg | - | 65 |
sonstige Vermögensgegenstände | 12.722 | 5.213 |
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände gesamt | 67.682 | 54.133 |
Die in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen noch nicht abgerechneten (Abgrenzung zum Bilanzstichtag) Energie- und Wasserlieferungen (einschließlich Entwässerungsgebühren) sowie Netznutzungserlöse betragen 126.390 T€ (Vorjahr: 128.135 T€).
In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegen die Regensburg Netz GmbH von 9.122 T€ (Vorjahr: 2.906 T€) ausgewiesen, die sich wie folgt zusammensetzen:
Stand 31.12.2021 | Stand 31.12.2020 | |
T€ | T€ | |
Lieferungen und Leistungen | - 1.070 | 2.246 |
Kassenkredit | 1.600 | 2.050 |
Konzessionsabgabe (2020: Überzahlung) | 224 | - 781 |
Verlustübernahme (2021: Überzahlung) | 1.173 | - 562 |
Umsatzsteuer aus Ausgliederungs-/Übernahmevorgang | 7.080 | - |
Sonstiges | 115 | - 47 |
Die weiteren Forderungen gegen verbundene Unternehmen (vor Aufrechnung mit Verbindlichkeiten) betragen 1.313 T€ (Vorjahr: 2.147 T€) und entfallen wie im Vorjahr größtenteils auf Lieferungen und Leistungen. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen (nach Aufrechnung mit Verbindlichkeiten) sind Forderungen gegen eine Kommanditistin von 351 T€ (Vorjahr: 324 T€) enthalten.
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten zum 31.12.2021 - nach Aufrechnung mit Verbindlichkeiten von 34 T€ - hauptsächlich einen kurzfristig gewährten Kassenkredit. Im Vorjahr wurden keine Verbindlichkeiten aufgerechnet; die Forderungen betrafen ausschließlich Erstattungsansprüche aus weiterverrechneten Steuern. In dieser Position sind Forderungen gegen eine Kommanditistin von 51 T€ (Vorjahr: 38 T€) ausgewiesen.
Die Forderungen des Vorjahres gegen die Stadt Regensburg (vor Aufrechnung mit Verbindlichkeiten) betrugen 788 T€. Es bestanden Erstattungsansprüche aus überzahlter Konzessionsabgabe von 270 T€; die restlichen Forderungen entfielen hauptsächlich auf Lieferungen und Leistungen. Die aufgerechneten Verbindlichkeiten betrafen die für die Stadt Regensburg eingeforderten und an diese abzuführenden Entwässerungsgebühren (380 T€) sowie des Weiteren hauptsächlich Leistungen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Umsatzsteuerforderungen von 5.185 T€ (Vorjahr: 1.987 T€); davon entfällt ein Betrag von 2.160 T€ (Vorjahr: 1.768 T€) auf noch nicht abziehbare Vorsteuer. Des Weiteren sind in dieser Position Erstattungsansprüche aus Energiesteuern von 1.948 T€ (Vorjahr: 785 T€) sowie aus Gewerbesteuer von 2.703 T€ (Vorjahr: 500 T€) enthalten.
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist ein Betrag von 240 T€ (Vorjahr: 535 T€) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Die Restlaufzeiten der übrigen Forderungen sowie der sonstigen Vermögensgegenstände betragen wie im Vorjahr weniger als ein Jahr.
In dieser Position ist ein Betrag von 689 T€ (Vorjahr: 90 T€) als Sicherheitsleistung enthalten. Die Verpflichtung zu deren Bildung resultiert aus der Energiebeschaffung.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält ein Disagio in Höhe von 111 T€ (Vorjahr: 8 T€).
Stand 31.12.2021 | Stand 31.12.2020 | |
T€ | T€ | |
Komplementärkapital | - | - |
Kommanditkapital | ||
- Festkapital | 28.857 | 28.857 |
- Reservekapital | 51.143 | 51.143 |
- Ausgleichskapital | 7.119 | 7.119 |
87.119 | 87.119 | |
Jahresüberschuss | 26.361 | 20.923 |
Eigenkapital gesamt | 113.480 | 108.042 |
Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2020 wurde in voller Höhe an die Kommanditisten ausgeschüttet.
Der Ausweis des Jahresergebnisses erfolgt gemäß § 264c HGB gesondert, da der Jahresabschluss vor Gewinnverwendung aufgestellt wird.
Stand 31.12.2021 | Stand 31.12.2020 | |
T€ | T€ | |
Rückstellungen für Pensionen | 4.172 | 4.659 |
Steuerrückstellungen | 2.002 | 1.806 |
sonstige Rückstellungen | 45.698 | 38.702 |
Rückstellungen gesamt | 51.872 | 45.167 |
Der Ansatz der Pensionsrückstellungen entspricht den versicherungsmathematischen Berechnungen. Zum 31.12.2021 ergibt sich ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB (durchschnittlicher Marktzinssatz aus den vergangenen sieben bzw. zehn Geschäftsjahren) von 209 T€ (Vorjahr: 319 T€).
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Stand 31.12.2021 | Stand 31.12.2020 | |
T€ | T€ | |
Sanierungs- und Entsorgungsmaßnahmen | 10.690 | 11.355 |
unterlassene Instandhaltung | 736 | 1.464 |
Personalkosten | 4.653 | 4.308 |
Preisrisiken | - | 200 |
Regulierungskonto | 4.112 | 898 |
ausstehende Rechnungen | 5.479 | 8.191 |
Prozessrisiken | 20 | 1.289 |
Jahresabrechnung | 4.107 | 4.022 |
Insolvenz(anfechtungs)risiken | 1.890 | 3.290 |
Drohverluste | 2.400 | 1.291 |
Konzessionsabgabe | 506 | - |
Abgabeverpflichtung Emissionszertifikate | 9.298 | - |
Rückbauverpflichtungen | 755 | 629 |
Sonstiges | 1.052 | 1.765 |
sonstige Rückstellungen gesamt | 45.698 | 38.702 |
In den Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung ist ein Betrag von 667 T€ (Vorjahr: 1.359 T€) enthalten, der vor dem 01.01.2010 gebildet wurde und gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB weitergeführt wird.
Der Ansatz der in den Personalkosten enthaltenen Altersteilzeitverpflichtungen entspricht den versicherungs-mathematischen Berechnungen. Der Erfüllungsbetrag für die Altersteilzeitverpflichtungen beträgt 1.185 T€ (Vorjahr: 1.090 T€). Dem steht ein zu verrechnendes Vermögen (Festgeldanlage bei einem Kreditinstitut) mit einem beizulegenden Wert (entspricht den Anschaffungskosten) von 690 T€ (Vorjahr: 555 T€) gegenüber.
Die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen betreffen insbesondere noch nicht abgerechnete Energiebezüge von 555 T€ (Vorjahr: 353 T€), noch nicht abgerechnete Netznutzungen von 2.252 T€ (Vorjahr: 2.078 T€), die Schlussabrechnung für den Neubau des Verwaltungsgebäudes von 442 T€ (Vorjahr: 3.300 T€) und noch nicht abgerechnete Kosten im Zusammenhang mit der Herstellung des Telekommunikationsleitungsnetzes (wie im Vorjahr: 1.267 T€).
Restlaufzeit | Restlaufzeit | Stand | Stand | |
bis 1 Jahr | mehr als 1 Jahr | 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
T€ | T€ | T€ | T€ | |
Anleihen | 750 | 19.750 | 20.500 | 11.250 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 39.325 | 118.281 | 157.606 | 139.389 |
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 2.183 | - | 2.183 | 2.172 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 27.086 | - | 27.086 | 26.503 |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 464 | 500 | 964 | 1.039 |
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | - | - | - | 30 |
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Regensburg | 109 | - | 109 | - |
sonstige Verbindlichkeiten | 15.096 | - | 15.096 | 8.187 |
(davon aus Steuern) | (12.366) | (-) | (12.366) | (6.799) |
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit) | (1) | (-) | (1) | (-) |
Verbindlichkeiten gesamt | 85.013 | 138.531 | 223.544 | 188.570 |
In den Anleihen und in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist ein Betrag von 16.750 T€ bzw. 76.036 T€ mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren enthalten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (vor Aufrechnung mit Forderungen) betragen 1.359 T€ (Vorjahr: 1.282 T€) und entfallen mit 600 T€ (davon Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren: 100 T€) auf ein langfristiges Darlehen und des Weiteren wie im Vorjahr größtenteils auf Leistungen. Die aufgerechneten kurzfristigen Forderungen betreffen weitestgehend Lieferungen und Leistungen (Vorjahr: im Wesentlichen Leistungen und weiterverrechnete Kosten). Innerhalb der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (nach Aufrechnung mit Forderungen) sind Verbindlichkeiten gegenüber der Komplementärin von 600 T€ (Vorjahr: 974 T€) enthalten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultierten im Vorjahr weitestgehend aus weiterzuleitenden Entgelten für vermiedene Netznutzung.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Regensburg (vor Aufrechnung mit Forderungen) betragen 307 T€ und enthalten vor allem die für die Stadt Regensburg eingeforderten und an diese abzuführenden Entwässerungsgebühren. Die aufgerechneten Forderungen entfallen hauptsächlich auf Lieferungen und Leistungen.
Im Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten des Vorjahres war ein Betrag von 124.075 T€ mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Dieser entfiel auf Anleihen mit 10.500 T€ (davon Restlaufzeit über fünf Jahre: 7.500 T€), auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit 112.975 T€ (davon Restlaufzeit über fünf Jahre: 69.353 T€) sowie auf Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit 600 T€ (davon Restlaufzeit über fünf Jahre: 200 T€). Die Restlaufzeiten der übrigen Verbindlichkeiten des Vorjahres betrugen weniger als ein Jahr.
01.01.-31.12.2021 | 01.01.-31.12.2020 | |
T€ | T€ | |
Stromversorgung | 263.164 | 267.826 |
abzüglich Stromsteuer | - 20.792 | - 20.822 |
242.372 | 247.004 | |
Gasversorgung | 94.292 | 99.827 |
abzüglich Erdgassteuer | - 10.704 | - 11.911 |
83.588 | 87.916 | |
energienahe Dienstleistungen | 18.794 | 19.522 |
Wasserversorgung | 22.170 | 21.522 |
sonstige Geschäftsbereiche | 12.349 | 11.229 |
Umsatzerlöse gesamt | 379.273 | 387.193 |
In dieser Position sind im Berichtsjahr Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung enthalten. Diese betragen 7.786 T€ und resultieren aus einer Grundstücksveräußerung.
01.01.-31.12.2021 | 01.01.-31.12.2020 | |
T€ | T€ | |
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 268.538 | 271.701 |
Aufwendungen für bezogene Leistungen | 23.331 | 16.307 |
Materialaufwand gesamt | 291.869 | 288.008 |
01.01.-31.12.2021 | 01.01.-31.12.2020 | |
T€ | T€ | |
Löhne und Gehälter | 28.511 | 29.350 |
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 7.769 | 8.131 |
(davon für Altersversorgung) | (2.059) | (2.437) |
Personalaufwand gesamt | 36.280 | 37.481 |
In den Abschreibungen auf Sachanlagen waren im Vorjahr außerplanmäßige Abschreibungen von 1.892 T€ enthalten.
01.01.-31.12.2021 | 01.01.-31.12.2020 | |
T€ | T€ | |
Erträge aus Beteiligungen | 1.530 | 1.438 |
(davon aus verbundenen Unternehmen) | (948) | (836) |
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 2 | 2 |
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 179 | 31 |
(davon aus verbundenen Unternehmen) | (150) | (8) |
Aufwendungen aus Verlustübernahme | - 2.167 | - 2.843 |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | - 2.604 | - 2.469 |
(davon an verbundene Unternehmen) | (- 221) | (- 224) |
Finanzergebnis gesamt | - 3.060 | - 3.841 |
Die Zinsaufwendungen enthalten Rückstellungsaufzinsungen von 163 T€ (Vorjahr: 246 T€).