Vorbemerkung

Die REWAG REGENSBURGER ENERGIE- UND WASSERVERSORGUNG AG & CO KG (REWAG KG) hat bis zum 31.12.2020 ihr Versorgungsnetz für Elektrizität im Rahmen eines Betriebspachtvertrages der Regensburg Netz GmbH überlassen. Die Regensburg Netz GmbH ist ein 100%iges Tochterunternehmen der REWAG KG. Am 15.11.2021 mit Nachtrag vom 16.11.2021 wurde zwischen der REWAG KG und der Regensburg Netz GmbH ein Ausgliederungs- und Übernahmevertrag geschlossen. In diesem wurde vereinbart, dass das ausschließlich dem Stromnetzbetrieb dienende Anlagevermögen eigentumsrechtlich von der REWAG KG im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf die Regensburg Netz GmbH zu Buchwerten übertragen wird. Ausgegliedert und übertragen zu Buchwerten werden ebenfalls die mit dem Vermögensübergang verbundenen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen. Unabhängig davon werden gleichzeitig die Anstellungsverhältnisse von 50 Mitarbeitern der REWAG KG einschließlich der damit verbundenen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen auf die Regensburg Netz GmbH übertragen. Die Ausgliederung und Übertragung erfolgt zum Ausgliederungsstichtag 31.12.2020; ab 01.01.2021 gelten die auf die übertragenen Aktiva und Passiva bezogenen Handlungen jeweils als für Rechnung der Regensburg Netz GmbH vorgenommen.

Die Werte im Jahresabschluss 2021 sind mit den entsprechenden Vorjahreszahlen teilweise nur eingeschränkt vergleichbar; die Bilanz wurde um eine Zusatzspalte erweitert, in welcher die Vorjahreszahlen ergänzt um die Werte der Ausgliederung/Übernahme dargestellt sind.


Allgemeine Angaben

Die REWAG REGENSBURGER ENERGIE- UND WASSERVERSORGUNG AG & CO KG hat ihren Sitz in Regensburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Regensburg unter der Firmennummer HRA 4236. Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft ist die Komplementärin, die REGENSBURGER ENERGIE- UND WASSERVERSORGUNG AG, Regensburg, vertreten durch den Vorstand. Das gezeichnete Kapital der persönlich haftenden Gesellschafterin beträgt 1.584 T€; die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen betragen 1.188 T€.

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des Energiewirtschaftsgesetzes aufgestellt. Er umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden einzelne Posten zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und Klarheit der Darstellung zusammengefasst. Ein gesonderter Ausweis bzw. eine detaillierte Erläuterung erfolgt bei den Angaben zur Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung.


Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich der nach § 253 Abs. 3 HGB notwendigen Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer (2 bis 41 Jahre). Bei Zugängen wird die Abschreibung zeitanteilig für den Monat der Anschaffung und die folgenden Monate vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der nach § 253 Abs. 3 HGB notwendigen Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die Pflichtbestandteile nach § 255 Abs. 2 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen größtenteils linear entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Für das restliche Sachanlagevermögen wird gemäß dem unterstellten Werteverzehr ein degressiver Abschreibungssatz angewandt. Auf die lineare Abschreibungsmethode wird übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Bei Zugängen wird die Abschreibung zeitanteilig für den Monat der Anschaffung oder Herstellung und die folgenden Monate vorgenommen.

Die Nutzungsdauern des abnutzbaren Sachanlagevermögens betragen:
 

grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken2 bis 99 Jahre
Gewinnungs- und Bezugsanlagen3 bis 50 Jahre
Verteilungsanlagen2 bis 60 Jahre
Maschinen und maschinelle Anlagen3 bis 70 Jahre
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung2 bis 50 Jahre


Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von höchstens netto 800 € in voller Höhe im Jahr des Zugangs aufwandswirksam erfasst.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennbetrag oder – wenn eine dauerhafte Wertminderung vorliegt – mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert aktiviert. Sofern die Gründe für eine frühere außerplanmäßige Abschreibung entfallen sind, werden dem Umfang entsprechend Wertaufholungen vorgenommen. Darlehen für den sozialen Wohnungsbau, die in den Jahren 1952 bis 1954 gemäß § 7c EStG gewährt wurden, sind in Höhe der bestehenden Forderung wertberichtigt; die nach dem  31.12.1954 gewährten Darlehen werden mit ihrem Barwert ausgewiesen.