Auswirkung der wirtschaftlichen/energierechtlichen Rahmenbedingungen auf die REWAG KG

Preisanpassungen

Strompreise

Die Preise der REWAG KG wurden bei der Grundversorgung und den Stromsonderprodukten der Kleinkunden im Grundversorgungsgebiet zuletzt zum 01.01.2020 um 2,02 ct/kWh und außerhalb des Grundversorgungsgebietes um 2,95 ct/kWh erhöht. Die Umsetzung erfolgte über eine Anpassung der Grund- und Verbrauchspreise. Bei den Heizstromkunden wurde eine Preiserhöhung von 1,61 ct/kWh durchgeführt. Ursachen für die Preisanpassungen waren insbesondere die durch die gestiegenen Kosten der vorgelagerten Netzbetreiber höheren Netznutzungsentgelte und die gestiegenen Kosten für die Strombeschaffung und für die EEG-Umlage. Im Berichtsjahr gelten diese Preise unverändert. Bei den Sondervertragskunden erfolgten im Berichtszeitraum, entsprechend den vertraglichen Laufzeiten und unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation, Preisanpassungen.

Erdgaspreise

Zum 01.01.2021 wurden bei der Grundversorgung Gas und den Gassonderprodukten der Kleinkunden über alle Vertriebsgebiete die Preise aufgrund gestiegener Beschaffungskosten sowie gestiegener Kosten für die Netznutzung um 0,34 ct/kWh erhöht.

Wärmepreise

Die Wärmepreise orientieren sich an der Preisentwicklung der Standard-Erdgaspreise der Gassonderkunden. Diese sind durch die Preisentwicklung bei leichtem Heizöl beeinflusst. Im Berichtsjahr sind gegenüber dem Vorjahr die Notierungen für leichtes Heizöl angestiegen. Diese Notierungen fließen formelgebunden quartalsweise in die Preise für die Wärmekunden ein.

Wasserpreise

Die letztmalig zum 01.09.2020 erhöhten Wasserpreise wurden zum 01.09.2021 um 3,5 % erhöht.


Regulierung der Strom- und Gasnetze

Die im Bereich der Strom- und Gasnetze erzielbaren Erlöse werden von den Vorschriften der Entgeltregulierung, insbesondere von der seit dem 01.01.2009 geltenden Anreizregulierungsverordnung (ARegV) bestimmt. Auf Basis von Kostenerhebungen werden von den Regulierungsbehörden (Strom: BNetzA, Gas: Regierung der Oberpfalz), unter Berücksichtigung der jeweiligen Effizienzwerte, die Erlösobergrenzen vorgegeben. Diese werden von den Netzbetreibern jährlich, insbesondere unter Berücksichtigung der Einflussgrößen Verbraucherpreisentwicklung, Produktivitätsfaktor wegen der technischen Entwicklung, Erweiterungsfaktor (Gas bis zuletzt 2017, Strom bis zuletzt 2018), Kapitalkostenabgleich für Investitionstätigkeit (neu Gas ab 2018, Strom ab 2019), dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten und Versorgungsqualität bei Strom über die Regulierungsformel fortgeschrieben. Daraus errechnet sich die Erlösobergrenze und somit letztendlich das zu erhebende Netznutzungsentgelt. Am Jahresende auftretende Differenzen aus der sog. Mehr-/ Mindererlösrechnung werden in einem „Regulierungskonto“ gesammelt und entsprechend in der folgenden Anreizregulierungsphase kostenrechnerisch berücksichtigt.


Stromnetz

Netzbetreiber der Stromnetze ist unser 100%iges Tochterunternehmen Regensburg Netz GmbH. Mit Wirkung zum 01.01.2021 wurde das bis dahin bestehende Pachtverhältnis aufgelöst und das Stromnetz in das Eigentum der Regensburg Netz GmbH übertragen. Die Netzentgelte unterliegen der Regulierung durch die BNetzA. Die den Netzentgelten zu Grunde liegende Erlösobergrenze betrug im Jahr 2021, auf Basis der Kostenerhebung im Jahr 2016, 44,4 Mio. € bei einem Effizienzwert von 96,04 % (Vorjahr: 51,7 Mio. € bei einem Effizienzwert von 96,04 %). Das Jahr 2021 ist das dritte Jahr der dritten Anreizregulierungsperiode.


Gasnetz

Netzbetreiber der Gasnetze ist die REWAG KG selbst. Die Netzentgelte unterliegen der Regulierung durch die Landesregulierungsbehörde (Regierung der Oberpfalz). Die den Netzentgelten zu Grunde liegende Erlösobergrenze betrug im Jahr 2021 25,1 Mio. €. Die Erlösobergrenze basiert auf der Kostenerhebung Basisjahr 2015, bei einem Effizienzwert von 92,04 % (Vorjahr: 24,3 Mio. € bei einem Effizienzwert von 92,04 %). Das Jahr 2020 ist das vierte Jahr der dritten Anreizregulierungsperiode. Der Netzbetrieb startete mit einem deutlich verbesserten Effizienzwert (in der Folge höhere Netzerlöse) in die dritte Anreizregulierungsperiode (2018 bis 2022).

Eigenkapitalzinssätze für die 3.und 4. Regulierungsperiode

Im Oktober 2016 hat die BNetzA die Eigenkapitalzinssätze für die Dauer der dritten Regulierungsperiode (Gas ab 2018 und Strom ab 2019) veröffentlicht. Der Zinssatz beträgt für Neuanlagen 6,91 % vor Steuern und für Altanlagen 5,12 % vor Steuern. Für die zweite Regulierungsperiode (Strom bis 2018, Gas bis 2017) betrugen die Zinssätze noch 9,05 % bzw. 7,14 %. Trotz gut begründeter Beschwerden gegen die Festsetzung der Eigenkapitalzinssätze der BNetzA hat der Bundesgerichtshof (BGH) abschließend und rechtskräftig am 09.07.2019 festgestellt, dass die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze durch die BNetzA fehlerfrei erfolgte, so dass diese von allen Strom- und Gasnetzbetreibern für den Zeitraum der dritten Regulierungsperiode anzuwenden sind. Die Zinssätze für die Dauer der vierten Regulierungsperiode wurden durch die BNetzA nach identischem Ermittlungsverfahren festgelegt. Für die vierte Regulierungsperiode (Strom ab 2024, Gas ab 2023) betragen die Zinssätze für Neuanlagen 5,07 % bzw. für Altanlagen 3,51 %.

Messstellenbetriebsgesetz – Ausprägung einer neuen Sparte MSB-POG

Im September 2016 ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft getreten. Kern des Gesetzes ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das neben allgemeinen Regelungen vor allem Vorgaben für die flächendeckende Einführung von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen enthält. Die Kosten und Erlöse für den Messstellenbetrieb intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen unterliegen nicht der Erlösobergrenze, sondern es gelten gesetzliche Preisobergrenzen. Aus diesem Grund müssen die Kosten und Erlöse für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme separiert werden. Sie sind nicht Bestandteil der regulatorischen Kostenbasis. Dies ist durch das Herauslösen des Messstellenbetriebs für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen aus der Sparte Stromverteilung und der Ausprägung einer neuen Sparte „MSB-POG“ bereits im Geschäftsjahr 2019 umgesetzt worden.